IT-Systeme verständlich erklärt
Was kann ein System wirklich? Welche Daten entstehen, welche Auswertungen sind möglich? Ich übersetze Technik in Klartext.
Verständliche IT- und Datenschutz-Beratung für Betriebsräte. Damit Sie bei IT-Systemen fundiert mitreden, Risiken einschätzen und Ihre Aufgaben sicher wahrnehmen können.
Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht, sobald IT-Systeme das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten erfassen können (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Gleichzeitig fehlt im Gremium oft das technische Wissen, um solche Systeme richtig einzuschätzen. Genau hier setze ich an: Ich erkläre Technik und Datenschutz in klarer Sprache, neutral und auf Ihrer Seite, damit Sie Ihre Verantwortung für die Belegschaft wirksam wahrnehmen können.
Konkret, verständlich und mit Material, das bei Ihnen bleibt.
Was kann ein System wirklich? Welche Daten entstehen, welche Auswertungen sind möglich? Ich übersetze Technik in Klartext.
Einordnung, ob ein System nach § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist, und worauf Sie achten sollten.
DSGVO und § 26 BDSG verständlich: welche Datenverarbeitung zulässig ist und wo klare Grenzen liegen.
Fachlich-technische Bewertung von IT-Systemen als belastbare Grundlage für Ihre Betriebsvereinbarung, gern mit Ihrem Anwalt.
Checklisten, ein verständliches Glossar und Leitfäden, die im Gremium bleiben und auch später helfen.
Verständliche Inhouse-Workshops für das ganze Gremium, abgestimmt auf Ihren Wissensstand.
Ich berate Sie technisch und datenschutzkonform, neutral und nachvollziehbar. Bei einer Beauftragung stehe ich klar auf einer Seite, auf Ihrer. Eine rechtliche Bewertung, etwa der Betriebsvereinbarung, übernimmt Ihr Anwalt oder Ihre Fachkanzlei, mit der ich auf Wunsch eng zusammenarbeite. So bekommen Sie Technikwissen und Rechtssicherheit aus einem stimmigen Gespann.
Beides ist möglich, in einem konkreten Fall arbeite ich aber immer nur für eine Seite. Für Betriebsräte bin ich Ihr neutraler Übersetzer in technischen und datenschutzrechtlichen Fragen.
Nein. Ich erkläre Technik und Datenschutz verständlich und liefere Dokumentation. Die rechtliche Bewertung übernimmt Ihr Anwalt oder Ihre Fachkanzlei, mit der ich auf Wunsch eng zusammenarbeite.
Erforderliche Sachverständige und Schulungen für den Betriebsrat trägt nach dem Betriebsverfassungsgesetz häufig der Arbeitgeber. Was im Einzelfall erforderlich ist, klären wir vorab transparent.
Ja. Ich biete verständliche Inhouse-Workshops für das ganze Gremium an, auf Wunsch mit Unterlagen und Anleitungen zum Mitnehmen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und mögliche nächste Schritte, unverbindlich und verständlich.